Amtsgericht Essen, 2017-06-12, 90 PR 1306

90 PR 1306Gericht erster Instanz12.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 90 PR 1306 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-12

Aktenzeichen: 90 PR 1306

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0612.90PR1306.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 90 PR

Tenor

wird der Einspruch der Beteiligten vom 13.09.2016 und 14.09.2016 gegen das durch Verfügung vom 08.09.2016 für den Fall des fortgesetzten Gebrauchs des Namens „Dr. K & Partner Steuerberatungsgesellschaft“ angedrohte Ordnungsgeld verworfen und das angedrohte Ordnungsgeld in Höhe von 750,00 € (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro) festgesetzt.

Zugleich werden den Beteiligten die Kosten des Verfahrens auferlegt.

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