141 II 3309/16•Amtsgericht Essen, 2017-05-29, 141 II 3309/16
Amtsgericht Essen, 2017-05-29, 141 II 3309/16
141 II 3309/16Gericht erster Instanz29.05.2017
Regest
Ob einem Asylbewerber die Inanspruchnahme der Beratung durch die Ausländerbehörde als andere Hilfsmöglichkeit zuzumuten ist, erscheint fraglich. Die Flüchtlingsberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und die Beratungsstellen im Rahmen eines städtischen Betreuungskonzeptes können eine andere Möglichkeit der Hilfe i.S.v. § 1 Abs.1 Nr.2 BerHG darstellen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 141 II 3309/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-29
Aktenzeichen: 141 II 3309/16
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0529.141II3309.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 141 II
Normen: BerHG § 1
Leitsätze
Ob einem Asylbewerber die Inanspruchnahme der Beratung durch die Ausländerbehörde als andere Hilfsmöglichkeit zuzumuten ist, erscheint fraglich.
Die Flüchtlingsberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und die Beratungsstellen im Rahmen eines städtischen Betreuungskonzeptes können eine andere Möglichkeit der Hilfe i.S.v. § 1 Abs.1 Nr.2 BerHG darstellen.
Tenor
wird die Erinnerung vom 13.04.2017 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin vom 13.03.2017 zurückgewiesen.
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