10 C 287/16•Amtsgericht Essen, 2017-05-24, 10 C 287/16
Amtsgericht Essen, 2017-05-24, 10 C 287/16
10 C 287/16Gericht erster Instanz24.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 10 C 287/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-24
Aktenzeichen: 10 C 287/16
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0524.10C287.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 335,09€ nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2016 zu zahlen, sowie die Klägerin von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte N und Partner in Höhe von 83,54€ freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 35%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils andere Partei vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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