108b F 50/15•Amtsgericht Essen, 2015-12-29, 108b F 50/15
Amtsgericht Essen, 2015-12-29, 108b F 50/15
108b F 50/15Gericht erster Instanz29.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 108b F 50/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-29
Aktenzeichen: 108b F 50/15
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:1229.108B.F50.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 108b F
Tenor
Die elterliche Sorge für die Kinder A, geb. am ..**** und B, geb. am ..**** wird dem Vater übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Eltern zu je 1/2.
Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).
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