158 VI 2511/13•Amtsgericht Essen, 2014-05-07, 158 VI 2511/13
Amtsgericht Essen, 2014-05-07, 158 VI 2511/13
158 VI 2511/13Gericht erster Instanz07.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 158 VI 2511/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-07
Aktenzeichen: 158 VI 2511/13
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2014:0507.158VI2511.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 158
Tenor
Der von der Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein als Alleinerbin ist zu erteilen. Die dafür erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wird bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten war aus Billigkeitsgründen nicht veranlasst.
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