11 C 232/13•Amtsgericht Essen, 2013-07-09, 11 C 232/13
Amtsgericht Essen, 2013-07-09, 11 C 232/13
11 C 232/13Gericht erster Instanz09.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 11 C 232/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-09
Aktenzeichen: 11 C 232/13
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2013:0709.11C232.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt es nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.