Amtsgericht Essen, 2013-07-09, 11 C 232/13

11 C 232/13Gericht erster Instanz09.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 11 C 232/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-09

Aktenzeichen: 11 C 232/13

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2013:0709.11C232.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt es nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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