135 C 164/12•Amtsgericht Essen, 2013-03-18, 135 C 164/12
Amtsgericht Essen, 2013-03-18, 135 C 164/12
135 C 164/12Gericht erster Instanz18.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 135 C 164/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-18
Aktenzeichen: 135 C 164/12
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2013:0318.135C164.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 135 C
Tenor
(*1)
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 823,44 Euro zuzüglich Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes seit dem
06.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorprozessual
angefallenen Gebühren der Rechtsanwälte M & Partner
in Höhe von 50,28 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die
Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,
wenn nicht die jeweils andere Partei vorher Sicherheit in derselben
Höhe leistet.
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