Amtsgericht Essen, 2011-04-28, 160 IK 313/10

160 IK 313/10Gericht erster Instanz28.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 160 IK 313/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-28

Aktenzeichen: 160 IK 313/10

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2011:0428.160IK313.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 160 IK

Tenor

wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

Von der Durchführung der Wohlverhaltenszeit wird abgesehen.

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