Amtsgericht Essen, 2009-09-17, 23 C 260/07

23 C 260/07Gericht erster Instanz17.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 23 C 260/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-17

Aktenzeichen: 23 C 260/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0917.23C260.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 23 C

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.291,15 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 09.06.07, sowie weitere 237,00 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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