Amtsgericht Essen, 2009-07-02, 11 C 258/09

11 C 258/09Gericht erster Instanz02.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 11 C 258/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-02

Aktenzeichen: 11 C 258/09

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0702.11C258.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 423,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83,54 € vorgerichtliche Gebühren gemäß VV 2300 RVG zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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