21 C 486/08•Amtsgericht Essen, 2009-04-16, 21 C 486/08
Amtsgericht Essen, 2009-04-16, 21 C 486/08
21 C 486/08Gericht erster Instanz16.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 21 C 486/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: 21 C 486/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2009:0416.21C486.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 21 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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