120 M 195/08•Amtsgericht Essen, 2008-10-27, 120 M 195/08
Amtsgericht Essen, 2008-10-27, 120 M 195/08
120 M 195/08Gericht erster Instanz27.10.2008
Regest
Zur Vollstreckung aus einem Titel i. S. d. § 56g Abs. 6 FGG ist eine Vollstreckungsklausel erforderlich.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 120 M 195/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-27
Aktenzeichen: 120 M 195/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:1027.120M195.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 120
Normen: FGG, § 56g Abs. 6
Leitsätze
Zur Vollstreckung aus einem Titel i. S. d. § 56g Abs. 6 FGG ist eine Vollstreckungsklausel erforderlich.
Tenor
Die Erinnerung des Gläubigers vom 30.01.2008 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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