20 C 473/08•Amtsgericht Essen, 2008-10-09, 20 C 473/08
Amtsgericht Essen, 2008-10-09, 20 C 473/08
20 C 473/08Gericht erster Instanz09.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 473/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-09
Aktenzeichen: 20 C 473/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:1009.20C473.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 144,24 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 46,41 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2008 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 495 a ZPO abgesehen.
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