Amtsgericht Essen, 2008-10-07, 19 C 243/08

19 C 243/08Gericht erster Instanz07.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 19 C 243/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-07

Aktenzeichen: 19 C 243/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:1007.19C243.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 19

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 790,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 02.06.08 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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