Amtsgericht Essen, 2008-09-24, 29 C 161/08

29 C 161/08Gericht erster Instanz24.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 29 C 161/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-24

Aktenzeichen: 29 C 161/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0924.29C161.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein - weiteres - Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz ab 19. Dezember 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 69 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 31 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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