Amtsgericht Essen, 2008-08-26, 44 Gs 1816/08

44 Gs 1816/08Gericht erster Instanz26.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 44 Gs 1816/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-26

Aktenzeichen: 44 Gs 1816/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0826.44GS1816.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 44

Tenor

wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr

wird festgestellt, dass die Anordnung der Blutentnahmen am 20.01.2008 rechtswidrig war.

Es wird angeordnet, die Blutproben zu vernichten.

Die Kosten des Verfahrens werden der Landeskasse auferlegt.

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