134 C 29/08•Amtsgericht Essen, 2008-08-12, 134 C 29/08
Amtsgericht Essen, 2008-08-12, 134 C 29/08
134 C 29/08Gericht erster Instanz12.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 134 C 29/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-12
Aktenzeichen: 134 C 29/08
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0812.134C29.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 134
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 809,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.08 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung des Gegners gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht dieser zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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