Amtsgericht Essen, 2008-08-12, 134 C 29/08

134 C 29/08Gericht erster Instanz12.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 134 C 29/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-12

Aktenzeichen: 134 C 29/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0812.134C29.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 134

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 809,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.08 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung des Gegners gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht dieser zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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