183 K 30/04•Amtsgericht Essen, 2008-07-11, 183 K 30/04
Amtsgericht Essen, 2008-07-11, 183 K 30/04
183 K 30/04Gericht erster Instanz11.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 183 K 30/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-11
Aktenzeichen: 183 K 30/04
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0711.183K30.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 183 K
Tenor
blieb im Versteigerungstermin am Freitag, 11.07.2008, 8.30 Uhr Meistbietender S. D, geb. ###, S-Straße, #### Essen, mit einem Barmeistgebot in Höhe von 440.000,00 €. Dieses Meistgebot hat er jeweils zu 1/3 Anteil abgetreten an B. D, geb. ###, S-Straße, #### Essen und an T. D, geb. ###, S-Straße, #### Essen, die die Abtretung auch jeweils angenommen und die Verpflichtung aus dem Meistgebot übernommen haben.
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher den Meistbietenden zu je 1/3 Anteil für den zu zahlenden Betrag von 440.000,00 € (i .B. vierhundertvierzigtausend Euro )
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
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Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.
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Der zu zahlende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 118.000,00 € ) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
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Die Kosten dieses Beschlusses tragen die Ersteher als Gesamtschuldner.
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Für die Erfüllung des Meistgebots haften die Ersteher und der Meistbietende als Gesamtschuldner.
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Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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