Amtsgericht Essen, 2008-04-15, 9 C 1/08

9 C 1/08Gericht erster Instanz15.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 9 C 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-15

Aktenzeichen: 9 C 1/08

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2008:0415.9C1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 533,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 und weitere 33,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 73 % der Kläger und zu 27 % die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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