11 C 481/03•Amtsgericht Essen, 2004-01-20, 11 C 481/03
Amtsgericht Essen, 2004-01-20, 11 C 481/03
11 C 481/03Gericht erster Instanz20.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 11 C 481/03
Entscheidungsdatum: 2004-01-20
Aktenzeichen: 11 C 481/03
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2004:0120.11C481.03.00
Spruchkörper: Abteilung 11 C
Tenor
Die Beklagte wird gemäß ihrem Anerkenntnis verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250,00 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten zu unterlassen, den Kläger unaufgefordert durch SMS-Mails (Short-Message-Service) an seine Mobilfunknummer ... zu bewerben, sofern er damit nicht sein Einverständnis erklärt hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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