14 C 149/02•Amtsgericht Essen, 2002-12-30, 14 C 149/02
Amtsgericht Essen, 2002-12-30, 14 C 149/02
14 C 149/02Gericht erster Instanz30.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 14 C 149/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-30
Aktenzeichen: 14 C 149/02
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:1230.14C149.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 14
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.246,91 € nebst 5 % Zinsen seit dem 16.10.02 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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