Amtsgericht Essen, 2002-03-18, 29 C 52/01

29 C 52/01Gericht erster Instanz18.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 29 C 52/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-18

Aktenzeichen: 29 C 52/01

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:0318.29C52.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 29

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.074,82

(6.013,83 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG ab

08.05.00 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.400,00 EUR

vorläufig vollstreckbar.

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