29 C 52/01•Amtsgericht Essen, 2002-03-18, 29 C 52/01
Amtsgericht Essen, 2002-03-18, 29 C 52/01
29 C 52/01Gericht erster Instanz18.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 29 C 52/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-18
Aktenzeichen: 29 C 52/01
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:0318.29C52.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 29
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.074,82
(6.013,83 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG ab
08.05.00 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.400,00 EUR
vorläufig vollstreckbar.
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