Amtsgericht Essen, 2000-12-04, 138 C 106/99

138 C 106/99Gericht erster Instanz04.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 138 C 106/99 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-04

Aktenzeichen: 138 C 106/99

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2000:1204.138C106.99.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Klage wird, soweit über sie nicht durch das Teilanerkenntnisurteil vom 19.02.2000 erkannt ist, abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 77 %, die Beklagte zu 3) zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 3) darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 3) zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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