16 C 167/98•Amtsgericht Essen, 1999-03-24, 16 C 167/98
Amtsgericht Essen, 1999-03-24, 16 C 167/98
16 C 167/98Gericht erster Instanz24.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 16 C 167/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-24
Aktenzeichen: 16 C 167/98
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1999:0324.16C167.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 371,45 DM (dreihunderteinundsiebzig und 45/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 15.05.1998 zu zahlen, abzüglich am 30.06.1998 gezahlter 170,00 DM.
Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin tragen zu 60 % die Klägerin und zu 40 % der Beklagte, zusammen mit der Nebenintervenientin als Gesamtschuldnerin.
Die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin trägt zu 60 % die Klägerin und zu 40 % die Nebenintervenientin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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