102 F 398/96•Amtsgericht Essen, 1998-03-05, 102 F 398/96
Amtsgericht Essen, 1998-03-05, 102 F 398/96
102 F 398/96Gericht erster Instanz05.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 102 F 398/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-05
Aktenzeichen: 102 F 398/96
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1998:0305.102F398.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 102 F
Tenor
Die elterliche Sorge für N, geb. am ##.##.####, wird für die Dauer des Getrenntlebens der Parteien dem Vater übertragen.
Die elterliche Sorge für M, geb. am ..****, wird für die Dauer des Getrenntlebens der Mutter übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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