Amtsgericht Essen, 1996-11-19, 9 C 258/94

9 C 258/94Gericht erster Instanz19.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 9 C 258/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-19

Aktenzeichen: 9 C 258/94

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1996:1119.9C258.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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