9 C 204/96•Amtsgericht Essen, 1996-11-05, 9 C 204/96
Amtsgericht Essen, 1996-11-05, 9 C 204/96
9 C 204/96Gericht erster Instanz05.11.1996
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 9 C 204/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-05
Aktenzeichen: 9 C 204/96
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1996:1105.9C204.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 9
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die gegnerische Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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