Amtsgericht Essen, 1994-04-11, 12 C 33/94

12 C 33/94Gericht erster Instanz11.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 12 C 33/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-04-11

Aktenzeichen: 12 C 33/94

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1994:0411.12C33.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 12 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger darf die Volstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 450,00 DM abwendent wenn nicht die Beklagte zuvor eine solche Sicherheit geleistet hat.

Der Kläger darf die Sicherheit auch durch schriftlichet unbedingtet unbefristetet un-widerrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines Deutschen Kreditinstitutes er-bringen.

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