12 C 33/94•Amtsgericht Essen, 1994-04-11, 12 C 33/94
Amtsgericht Essen, 1994-04-11, 12 C 33/94
12 C 33/94Gericht erster Instanz11.04.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 12 C 33/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-11
Aktenzeichen: 12 C 33/94
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1994:0411.12C33.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 12 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger darf die Volstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 450,00 DM abwendent wenn nicht die Beklagte zuvor eine solche Sicherheit geleistet hat.
Der Kläger darf die Sicherheit auch durch schriftlichet unbedingtet unbefristetet un-widerrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines Deutschen Kreditinstitutes er-bringen.
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