17 C 249/92•Amtsgericht Essen, 1993-07-01, 17 C 249/92
Amtsgericht Essen, 1993-07-01, 17 C 249/92
17 C 249/92Gericht erster Instanz01.07.1993
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 17 C 249/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-07-01
Aktenzeichen: 17 C 249/92
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1993:0701.17C249.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 17
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 70,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08.07.1992 und 7,50 DM vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) je zu 1/2.
Von den außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger die der Beklagten zu 1) voll und die eigenen zu 1/2, die Beklagte zu 2) die eigenen voll und die des Klägers zu 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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