Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2009-09-24, 9 C 754/08

9 C 754/08Gericht erster Instanz24.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 9 C 754/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-24

Aktenzeichen: 9 C 754/08

ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2009:0924.9C754.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.618,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 21.11.2008 zuzüglich 229,55 € außergerichtlicher anwaltlicher Mahnkosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.