Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2006-01-02, 10 C 812/04

10 C 812/04Gericht erster Instanz02.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 10 C 812/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-02

Aktenzeichen: 10 C 812/04

ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2006:0102.10C812.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch kann der Kläger die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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