10 C 812/04•Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2006-01-02, 10 C 812/04
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2006-01-02, 10 C 812/04
10 C 812/04Gericht erster Instanz02.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 10 C 812/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-02
Aktenzeichen: 10 C 812/04
ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2006:0102.10C812.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch kann der Kläger die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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