4 XVII 554/11•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2011-10-20, 4 XVII 554/11
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2011-10-20, 4 XVII 554/11
4 XVII 554/11Gericht erster Instanz20.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 4 XVII 554/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: 4 XVII 554/11
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2011:1020.4XVII554.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 4
Normen: BGB §§ 1846, 1847
Tenor
wird Herr B, Betreuungsverein der E,in E, als Mitarbeiter des vorgenannten Vereins zum Betreuer bestellt.
Der Aufgabenkreis umfasst:
Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten,
Vermögensangelegenheiten, Behördenangelegenheiten sowie Empfang und Öffnung der Post.
Das Gericht wird spätestens bis zum 10.10.2014 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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