8 C 425/06•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2007-01-05, 8 C 425/06
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2007-01-05, 8 C 425/06
8 C 425/06Gericht erster Instanz05.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 8 C 425/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-05
Aktenzeichen: 8 C 425/06
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2007:0105.8C425.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Streitwert: 1.118,67 €.
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