Amtsgericht Duisburg, 2025-02-05, 504 C 2376/24

504 C 2376/24Gericht erster Instanz05.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 504 C 2376/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-05

Aktenzeichen: 504 C 2376/24

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2025:0205.504C2376.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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