projekte
521 C 63/23•Amtsgericht Duisburg, 2024-02-28, 521 C 63/23
521 C 63/23Gericht erster Instanz28.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 521 C 63/23
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2024:0228.521C63.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.