Amtsgericht Duisburg, 2024-02-28, 521 C 63/23

521 C 63/23Gericht erster Instanz28.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 521 C 63/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-28

Aktenzeichen: 521 C 63/23

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2024:0228.521C63.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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