Amtsgericht Duisburg, 2024-02-20, 521 C 2809/22

521 C 2809/22Gericht erster Instanz20.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 521 C 2809/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-20

Aktenzeichen: 521 C 2809/22

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2024:0220.521C2809.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

  1. Die auf der Eigentümerversammlung vom 07.11.2022 der Wohnungseigentümergemeinschaft „…“ zu TOP 4a) und 4b) gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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