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521 C 2809/22•Amtsgericht Duisburg, 2024-02-20, 521 C 2809/22
521 C 2809/22Gericht erster Instanz20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: 521 C 2809/22
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2024:0220.521C2809.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die auf der Eigentümerversammlung vom 07.11.2022 der Wohnungseigentümergemeinschaft „…“ zu TOP 4a) und 4b) gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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