Amtsgericht Duisburg, 2023-12-15, 151 C 1620/23

151 C 1620/23Gericht erster Instanz15.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 151 C 1620/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-15

Aktenzeichen: 151 C 1620/23

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2023:1215.151C1620.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden, wenn er vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.

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