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151 C 1620/23•Amtsgericht Duisburg, 2023-12-15, 151 C 1620/23
151 C 1620/23Gericht erster Instanz15.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-15
Aktenzeichen: 151 C 1620/23
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2023:1215.151C1620.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden, wenn er vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.
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