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63 IN 65/23•Amtsgericht Duisburg, 2023-11-15, 63 IN 65/23
63 IN 65/23Gericht erster Instanz15.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-15
Aktenzeichen: 63 IN 65/23
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2023:1115.63IN65.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
wird der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss vom 29.10.2023 nicht abgeholfen.
Die Akte wird dem Landgericht Duisburg zur Entscheidung vorgelegt.
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