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521 C 2181/22•Amtsgericht Duisburg, 2023-09-12, 521 C 2181/22
521 C 2181/22Gericht erster Instanz12.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-12
Aktenzeichen: 521 C 2181/22
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2023:0912.521C2181.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG … vom 12.09.2022 zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Abmahnung und Entziehung des Wohnungseigentums des Miteigentümers, Herrn …; Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Umsetzung der Beschlüsse aus Tagesordnungspunkt 5 werden für ungültig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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