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510 C 1182/22•Amtsgericht Duisburg, 2022-07-05, 510 C 1182/22
510 C 1182/22Gericht erster Instanz05.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: 510 C 1182/22
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2022:0705.510C1182.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
wird der Streitwert vorläufig auf 34.000,00 EUR festgesetzt.
Dieser Streitwert stellt auch den endgültigen Streitwert dar, falls nicht im weiteren Verfahren der Wert von Amts wegen oder auf Antrag anders festgesetzt wird.
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