Amtsgericht Duisburg, 2022-04-04, 12 VI 246/21

12 VI 246/21Gericht erster Instanz04.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 12 VI 246/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-04

Aktenzeichen: 12 VI 246/21

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2022:0404.12VI246.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Antrag, … aus dem Amt des Testamentsvollstreckers zu entlassen und einen (Ersatz-) Testamentsvollstrecker zu ernennen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern je zur Hälfte auferlegt.

Der Verfahrenswert beträgt 5.000,00 Euro.

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