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12 VI 246/21•Amtsgericht Duisburg, 2022-04-04, 12 VI 246/21
12 VI 246/21Gericht erster Instanz04.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-04
Aktenzeichen: 12 VI 246/21
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2022:0404.12VI246.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Antrag, … aus dem Amt des Testamentsvollstreckers zu entlassen und einen (Ersatz-) Testamentsvollstrecker zu ernennen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern je zur Hälfte auferlegt.
Der Verfahrenswert beträgt 5.000,00 Euro.
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