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512 C 2976/20•Amtsgericht Duisburg, 2021-06-08, 512 C 2976/20
512 C 2976/20Gericht erster Instanz08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 512 C 2976/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0608.512C2976.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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