Amtsgericht Duisburg, 2021-06-08, 512 C 2976/20

512 C 2976/20Gericht erster Instanz08.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 512 C 2976/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 512 C 2976/20

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0608.512C2976.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.