Amtsgericht Duisburg, 2021-03-15, 51 C 2411/20

51 C 2411/20Gericht erster Instanz15.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 51 C 2411/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 51 C 2411/20

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0315.51C2411.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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