projekte
3 C 1231/20•Amtsgericht Duisburg, 2021-01-28, 3 C 1231/20
3 C 1231/20Gericht erster Instanz28.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 3 C 1231/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0128.3C1231.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
hat das Amtsgericht Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 03.12.2020durch den Richter am Amtsgericht …
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.