Amtsgericht Duisburg, 2021-01-28, 3 C 1231/20

3 C 1231/20Gericht erster Instanz28.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 3 C 1231/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-28

Aktenzeichen: 3 C 1231/20

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0128.3C1231.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 03.12.2020durch den Richter am Amtsgericht …

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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