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506 C 2377/20•Amtsgericht Duisburg, 2020-12-14, 506 C 2377/20
506 C 2377/20Gericht erster Instanz14.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-14
Aktenzeichen: 506 C 2377/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:1214.506C2377.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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