Amtsgericht Duisburg, 2020-12-07, 51 C 1394/20

51 C 1394/20Gericht erster Instanz07.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 51 C 1394/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-07

Aktenzeichen: 51 C 1394/20

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:1207.51C1394.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.