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504 C 1276/20•Amtsgericht Duisburg, 2020-11-04, 504 C 1276/20
504 C 1276/20Gericht erster Instanz04.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: 504 C 1276/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:1104.504C1276.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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