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93 Ls 74/19•Amtsgericht Duisburg, 2020-03-11, 93 Ls 74/19
93 Ls 74/19Gericht erster Instanz11.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-11
Aktenzeichen: 93 Ls 74/19
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2020:0311.93LS74.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
wird die Anklage
| der Staatsanwaltschaft
Duisburg | vom
16.08.2019 | Aktenzeichen
642 Js 100/15 | | --- | --- | --- |
zur Hauptverhandlung zugelassen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Hauptverfahren gegen sie vor dem Schöffengericht eröffnet.
Die Verletzte … . vertreten durch Rechtsanwalt … ist gemäß § 395 Abs. 3 StPO zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt und wird zum Verfahren zugelassen (§ 396 StPO).
Die … ist personenidentisch mit dem … Sie ist damit nach der Anklageschrift die Verletzte der angeklagten Untreuehandlungen.
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