71 C 3553/18•Amtsgericht Duisburg, 2019-08-01, 71 C 3553/18
Amtsgericht Duisburg, 2019-08-01, 71 C 3553/18
71 C 3553/18Gericht erster Instanz01.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 71 C 3553/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-01
Aktenzeichen: 71 C 3553/18
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2019:0801.71C3553.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 11.07.2019durch den Richter am Amtsgericht …
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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