Amtsgericht Duisburg, 2019-08-01, 71 C 3553/18

71 C 3553/18Gericht erster Instanz01.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 71 C 3553/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-01

Aktenzeichen: 71 C 3553/18

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2019:0801.71C3553.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 11.07.2019durch den Richter am Amtsgericht …

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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