410 OWi-331 Js 192/18-57/18•Amtsgericht Duisburg, 2018-12-11, 410 OWi-331 Js 192/18-57/18
Amtsgericht Duisburg, 2018-12-11, 410 OWi-331 Js 192/18-57/18
410 OWi-331 Js 192/18-57/18Gericht erster Instanz11.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 410 OWi-331 Js 192/18-57/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-11
Aktenzeichen: 410 OWi-331 Js 192/18-57/18
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2018:1211.410OWI331JS192.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Duisburgaufgrund der Hauptverhandlung vom 11.12.2018,an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht….
als Richterin
…
als Verteidiger des Betroffenen …
Justizbeschäftigte …
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbeachtung eines Durchfahrtverbotes in 2 Fällen zu Geldbußen von jeweils 75,00 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24 StVG, 20 OWiG)
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